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Tipps und News - Die Gesundheitsreform - Versicherung wird B?rgerpflicht Die Gesundheitsreform

Nun ist es vom  Bundestag beschlossene Sache. Am 1. April 2007 greifen die ersten Änderungen der Gesundheitsreform. Bis auf wenige Ausnahmen soll nun jeder Bundesbürger einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beitreten bzw. angehören. Für Millionen von Bundesbürgern heißt dies: auf  einige Veränderungen einzustellen und vermutlich auch mehr Geld für die Gesundheit auszugeben. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, der muss mit Strafe rechnen sowie können Leistungen von der Krankenkasse bis auf ein Minimum gekürzt werden.

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Bisher waren nach Schätzungen ca. 200.000 Bürger nicht krankenversichert, sei es mutwillig oder weil es einfach vergessen wurde. Betroffene sind meistens Erwerbslose, die kein Arbeitslosengeld II beziehen und geschiedene Ehepartner. Wer es bisher versäumt hat, sich zu versichern, der sollte sich spätestens ab dem ersten April um eine Krankenversicherung kümmern. Fragen Sie auch bei Ihrer zuständigen oder ehemaligen Krankenkasse nach, ob für Sie diese Versicherungspflicht zutrifft. 

Schwieriger wird es für gesetzlich Versicherte, die in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Wechselwillige müssen nämlich in den letzten drei Kalenderjahren (2004, 2005, 2006) ein Einkommen über der Versicherungsgrenze bezogen haben. Die aktuelle Einkommensgrenze, für 2007,  liegt bei 3.975 Euro.

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Tipps und News - Die Gesundheitsreform - Versicherung wird B?rgerpflicht Welche Leistungen und Tarife bieten die Krankenkassen nach dieser Reform?

Die gesetzlichen Änderungen der Gesundheitsreform räumen den Krankenkassen die Möglichkeit ein, ihren Mitgliedern Wahltarife anzubieten. Diese können besondere Formen der ärztlichen Versorgung oder der Abrechnung regeln. Es soll sogar Spartarife mit Selbstbehalten geben. Wie die Tarifmodelle genau aussehen werden, kann man sicherlich ab dem Stichtag bei den Krankenkassen erfahren. Allerdings werden die Regeln für die neuen Wahlmöglichkeiten vom Gesundheitsreformgesetz vorgegeben.

Zum Beispiel haben Versicherte die Möglichkeit, einen Selbstbehalt mit der Krankenkasse zu vereinbaren. Das heißt: Es besteht die Pflicht, Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu zahlen. Dafür kann die Krankenkasse einen günstigeren Tarif anbieten. Mit einem Zuschlag auf den Krankenkassenbeitrag  können gesetzlich Versicherte künftig Leistungen wie ein privat Versicherter in Anspruch nehmen. Er geht damit in eine Vorschussleistung und reicht die Rechnung anschließend bei seiner Krankenkasse ein, wo er dann das Geld zurück bekommen kann.

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Tipps und News - Die Gesundheitsreform - Versicherung wird B?rgerpflicht Gibt es Verbesserungen für Krankenversicherte?

Mit deutlichen Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung können Schwerkranke, vor allem Krebs-, Aids-, oder Mukoviszidosepatienten rechnen. Diese Patienten können in absehbarerer Zeit mehr Krankenhäuser finden, um ihr Leiden ambulant behandeln zu lassen. 

Für Rehabilitationsmaßnahmen dürfen künftig Versicherte ihre Vorsorge- und Rehaeinrichtungen selbst auswählen. Vorausgesetzt, die gewählte Klinik kann ein Qualitätssiegel oder eine Zertifizierung vorweisen. Außerdem sollen die Kassen, älteren Versicherten, die an einer Rehabilitation teilnehmen, die Pflichtleistungen bezahlen. Durch diese Neuregelung sollen ältere Menschen länger am gesellschaftlichem Leben teilhaben. Eine zu frühe Abschiebung in ein Pflegeheim kann damit verhindert werden.

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Teuer wird es für Versicherte, die sich ein Tatoo oder ein Pircing entfernen lassen möchten. Die Kosten für eine solche Behandlung soll künftig aus eigener Tasche finanziert werden. Dies soll auch für Nasenoperationen und Brustvergrößerungen gelten. Für Folgekosten kommen die gesetzlichen Kassen nicht mehr auf.

Tipps und News - Die Gesundheitsreform - Versicherung wird B?rgerpflicht Vorsorgeuntersuchungen sollten künftig nicht versäumt werden

Strengere Regeln soll es nun bei den Vorsorgeuntersuchungen geben. Wer nicht an wichtigen Vorsorgeuntersuchungen, z.B. Krebsvorsorge, teil nimmt und chronisch krank wird, muss mehr aus eigener Tasche zahlen. Die Krankenkasse darf dann ca. zwei Prozent des Einkommens abkassieren. Lassen Sie sich am besten von einem Berater ihrer Krankenkasse informieren, ab welchem Alter Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen werden müssen. 

Die ersten Änderungen der Gesundheitsreform treten nun in Kraft. Doch damit ist diese Reform längst nicht abgeschlossen. Ab 2009 geht es in die nächste Runde. Dann sollen gesetzlich Versicherte einen einheitlichen Beitragssatz bezahlen. Diese Gelder fließen dann in einen sogenannten Gesundheitsfond, der dann wiederum an die Krankenkassen aufgeteilt wird. 

Und hier fängt der Wettbewerb der Krankenkassen an, der darin besteht, ob mit dem zugeteilten Geld ausgekommen wird oder nicht. Dies kann sich wiederum auf die Beitragszahler auswirken. Wirtschaftet einen Krankenkasse schlecht, z.B. weil viele chronisch Kranke zu versorgen sind, können sie einen Zusatzbeitrag erheben. Wirtschaften die Kassen gut, können die Einzahler auch Geld zurückbekommen. Ob ein Festbetrag oder ein vom Einkommen abhängiger Betrag vom Versicherten gezahlt werden soll, das entscheiden die Kassen selbst. Der Zusatzbeitrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Falls sich der Beitrag ändert, dürfen Versicherte sofort zu einer günstigeren Kasse wechseln.

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