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Bisher waren nach Schätzungen ca. 200.000 Bürger nicht
krankenversichert, sei es mutwillig oder weil es einfach vergessen
wurde. Betroffene sind meistens Erwerbslose, die kein Arbeitslosengeld
II beziehen und geschiedene Ehepartner. Wer es bisher versäumt hat, sich zu versichern, der sollte
sich spätestens ab dem ersten April um eine Krankenversicherung kümmern.
Fragen Sie auch bei Ihrer zuständigen oder ehemaligen Krankenkasse nach, ob für Sie diese Versicherungspflicht zutrifft.
Schwieriger wird es für gesetzlich Versicherte, die in eine
private Krankenversicherung wechseln möchten. Wechselwillige müssen nämlich
in den letzten drei Kalenderjahren (2004, 2005, 2006) ein Einkommen über der
Versicherungsgrenze bezogen haben. Die aktuelle Einkommensgrenze, für
2007, liegt bei 3.975 Euro.
Private
Krankenversicherung - kostenloser Versicherungsvergleich
Welche Leistungen und Tarife bieten die Krankenkassen nach dieser Reform?
Die gesetzlichen Änderungen der Gesundheitsreform räumen den
Krankenkassen die Möglichkeit ein, ihren Mitgliedern Wahltarife anzubieten.
Diese können besondere Formen der ärztlichen Versorgung oder der Abrechnung
regeln. Es soll sogar Spartarife mit Selbstbehalten geben. Wie die Tarifmodelle
genau aussehen werden, kann man sicherlich ab dem Stichtag bei den
Krankenkassen erfahren. Allerdings werden die Regeln für die neuen Wahlmöglichkeiten vom Gesundheitsreformgesetz vorgegeben. Zum
Beispiel haben Versicherte die Möglichkeit, einen Selbstbehalt mit der
Krankenkasse zu vereinbaren. Das heißt: Es besteht die Pflicht, Arztrechnungen
bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu zahlen. Dafür kann die Krankenkasse
einen günstigeren Tarif anbieten. Mit einem Zuschlag auf den
Krankenkassenbeitrag können gesetzlich Versicherte künftig Leistungen
wie ein privat Versicherter in Anspruch nehmen. Er geht damit in eine
Vorschussleistung und reicht die Rechnung anschließend bei seiner Krankenkasse
ein, wo er dann das Geld zurück bekommen kann.
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Gibt es Verbesserungen für Krankenversicherte?
Mit deutlichen Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung können Schwerkranke, vor allem Krebs-, Aids-, oder Mukoviszidosepatienten
rechnen. Diese Patienten können in absehbarerer Zeit mehr Krankenhäuser
finden, um ihr Leiden ambulant behandeln zu lassen.
Für Rehabilitationsmaßnahmen dürfen künftig Versicherte
ihre Vorsorge- und Rehaeinrichtungen selbst auswählen. Vorausgesetzt, die gewählte Klinik kann ein
Qualitätssiegel oder eine Zertifizierung vorweisen. Außerdem sollen die Kassen,
älteren Versicherten, die an einer Rehabilitation
teilnehmen, die Pflichtleistungen bezahlen. Durch diese Neuregelung sollen ältere Menschen
länger am gesellschaftlichem Leben teilhaben. Eine zu frühe
Abschiebung in ein Pflegeheim kann damit verhindert werden.
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Teuer wird es für Versicherte, die sich ein Tatoo oder ein
Pircing entfernen lassen möchten. Die Kosten für eine solche Behandlung soll
künftig aus eigener Tasche finanziert werden. Dies soll auch für
Nasenoperationen und Brustvergrößerungen gelten. Für Folgekosten kommen die
gesetzlichen Kassen nicht mehr auf.
Vorsorgeuntersuchungen sollten künftig nicht versäumt werden
Strengere Regeln soll es nun bei den Vorsorgeuntersuchungen
geben. Wer nicht an wichtigen Vorsorgeuntersuchungen, z.B. Krebsvorsorge, teil
nimmt und chronisch krank wird, muss mehr aus eigener Tasche zahlen. Die
Krankenkasse darf dann ca. zwei Prozent des Einkommens abkassieren. Lassen Sie
sich am besten von einem Berater ihrer Krankenkasse informieren, ab welchem
Alter Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen werden müssen.
Die ersten Änderungen der Gesundheitsreform treten nun in
Kraft. Doch damit ist diese Reform längst nicht abgeschlossen. Ab 2009 geht es
in die nächste Runde. Dann sollen gesetzlich Versicherte einen einheitlichen
Beitragssatz bezahlen. Diese Gelder fließen dann in einen sogenannten
Gesundheitsfond, der dann wiederum an die Krankenkassen aufgeteilt wird.
Und hier fängt der Wettbewerb der Krankenkassen an, der darin
besteht, ob mit dem zugeteilten Geld ausgekommen wird oder nicht. Dies kann
sich wiederum auf die Beitragszahler auswirken. Wirtschaftet einen Krankenkasse
schlecht, z.B. weil viele chronisch Kranke zu versorgen sind, können sie einen
Zusatzbeitrag erheben. Wirtschaften die Kassen gut, können die Einzahler auch
Geld zurückbekommen. Ob ein Festbetrag oder ein vom Einkommen abhängiger
Betrag vom Versicherten gezahlt werden soll, das entscheiden die Kassen selbst.
Der Zusatzbeitrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Falls sich der Beitrag
ändert, dürfen Versicherte sofort zu
einer günstigeren Kasse wechseln.
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