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Informationen zu den Themen Versicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Autoversicherung und Kfz Versicherung Online. Die Sterbegeldversicherung

Das Ableben eines Familienmitgliedes oder eines Mitmenschen ist fast immer mit großer Trauer, Wut und seelischem Schmerz verbunden. 

Damit die Hinterbliebenen für ihre Verstorbenen eine würdevolle Beerdigung bieten können, müssen die Bestattungskosten sowie die Kosten für Grabstein und Pflege der letzten Ruhestätte aus privaten Geldern finanziert werden. Denn mit der neuen Gesundheitsreform wurde Anfang 2004 auch das gesetzliche Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen. 

Die Sterbegeldversicherung
 
 

Wer in der eigenen Familie bereits einen Todesfall erlebt hat, weiß welche hohen finanziellen Belastungen für eine Bestattung zu tragen sind. Um die finanziellen Belastungen für eine Beerdigung möglichst gering zu halten, können Sie Ihre Familienmitglieder mit einer Trauerfall-Vorsorge bzw. Sterbegeldversicherung schützen. 

Informationen zu den Themen Versicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Autoversicherung und Kfz Versicherung Online. Würdevolle Bestattung - sorgen Sie vor!

Informationen zu den Themen Versicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Autoversicherung und Kfz Versicherung Online. Lebenslange Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung dient als reine Vorsorgemaßnahme für den Todesfall und wird auch nur im Falle eines Todes des Versicherten ausgezahlt. Die Vertragsdauer kann sich auf ein Leben lang belaufen und endet meistens mit dem 85. Lebensjahr. Danach ist es möglich, dass der Vertrag Beitragsfrei weiter läuft. Es ist auch möglich, dass die eingezahlten Beträge wie in einer Kapitallebensversicherung verzinst werden können. Vergleichen Sie aber vor Vertragsabschluss die Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften und informieren Sie sich vor allem über die Vertragsbestandteile einer Sterbegeldversicherung.

Je nach Eintrittsalter kann es unterschiedliche Beiträge geben. Nach Vertragsabschluss besteht für den Versicherten meistens in den ersten drei Jahren der Einzahlung eine Karenzzeit. Dafür ist es sicherlich möglich, dass keine Gesundheitsfragen im Antrag gestellt werden. Im Falle eines Todes während der Karenzzeit werden die eingezahlten Beträge meist zurückerstattet. 

Verstirbt eine versicherte Person bei einem Unfall, kann auch die gesamte Versicherungssumme ausgezahlt werden. Bei Abschluss einer Sterbegeld Versicherung kann vom Versicherungsnehmer eine bezugsberechtigte Person in die Police eingetragen werden. Diese kann im Falle eines Todes die entsprechende Versicherungsleistung ausgezahlt bekommen. Wird keine Person angegeben, so ist es möglich, dass Erben dann die Versicherungssumme erhalten.

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Informationen zu den Themen Versicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Autoversicherung und Kfz Versicherung Online. Achten Sie bei der Sterbegeldversicherung auf die Deckungssumme 

Gerade für Rentner ist es wichtig, mit einer günstigen Sterbegeld-Absicherung vorzubeugen, falls es die finanziellen Mittel nicht zulassen, um eine Beerdigung zu finanzieren. Wie schon erwähnt, beträgt die Beitragszahlung meist bis zum vollendetem 85. Lebensjahr. Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme (Deckungssumme) die Kosten für eine Bestattung genügend decken. Im Durchschnitt werden in Deutschland ca. 5.000 Euro und mehr ausgegeben.

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Informationen zu den Themen Versicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Autoversicherung und Kfz Versicherung Online. Risikolebensversicherung - eine Alternative zur Sterbegeldversicherung

Für noch junge Menschen, die Vorsorge treffen möchten, kann auch eine Risikolebensversicherung eine bessere Alternative zur Sterbegeldversicherung sein. Dazu sollte aber vor Abschluss der entsprechenden Versicherung ein Beitrags- und Policeprüfung zur Sterbegeldversicherung und Risikolebensversicherung vorangegangen sein.

Wurde eine private Unfallversicherung abgeschlossen und der Versicherte kommt durch einen Unfall ums Leben, kann nach den entsprechenden Vertragsbedingungen und der vereinbarten Versicherungssumme ebenfalls Sterbegeld über die private Unfallversicherung gezahlt werden.

Auch über die gesetzliche Unfallversicherung können Sie mit Sterbegeld rechnen. Sterbegeld wird gezahlt, wenn z.B. ein Schüler in die Schule, ein Kind auf den Weg zum Kindergarten oder ein Student während seiner Anwesenheit in der Hochschule tödlich verunglückt. Verstirbt ein Versicherter durch einen Arbeitsunfall, erhalten die Hinterbliebenen (Ehegatte oder Ehefrau, Kinder usw.) ebenfalls Sterbegeld.

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Informationen zu den Themen Versicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Autoversicherung und Kfz Versicherung Online. Sterbegeld als Beihilfe für Hinterbliebenen von Beamten

Seit dem 1. Januar 2004 ist auch das Sterbegeld als Beihilfe für die Hinterbliebenen von Beamten lt. Beihilfevorschrift weggefallen. Soweit es im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, ist es möglich, dass die Hinterbliebenen Sterbegeld oder Sterbehilfe vom Arbeitgeber bei Tod eines Betriebsangehörige, die im öffentlichen Dienst tätig waren, erhalten.

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Informationen zu den Themen Versicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Autoversicherung und Kfz Versicherung Online. Tipp zum Thema Sterbegeldversicherung

Nicht einmal der Tod ist umsonst, denken Sie an Ihre Angehörigen. Vergleichen Sie und informieren Sie sich über den Leistungsumfang einer Sterbegeldversicherung. Es ist zu empfehlen, wenn Sie sich von einem Versicherungsexperten über die Vertragsbestandteile und Beitragszahlungen sorgfältig beraten lassen, sowie welche Leistungen und Bedingungen im Vertrag enthalten sind. 

Über das Internet (Online) haben Sie die Möglichkeit, schon im Vorfeld günstige oder billige Tarife zu wählen und die Leistungen Versicherungsgesellschaften zu vergleichen und diese dann als Verhandlungsbasis Ihrem Versicherer vorzulegen. Sicherlich bieten auch einige Krankenkassen die Möglichkeit eine Sterbegeld Versicherung zu beantragen bzw. abzuschließen. Informieren Sie sich einfach bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

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