Haftpflichtversicherung - Ausnahmeregeln
Nicht
schadensersatzpflichtig bzw. schuldfähig sind z.B. Geisteskranke, Kinder
unter 7 Jahren. Kinder bis zum 18 Lebensjahr sind nur bedingt haftbar. Bei Kindern ab dem 7. Lebensjahr wird im Falle eines Schadens, die
Geistesfähigkeit,
die erforderliche Einsicht und inwieweit die Aufsichtspflicht der
Eltern oder einer anderen Aufsichtsperson verletzt wurde, geprüft.
Eine Ausnahmeregelung (BGB) gibt es bei Kindern, die einen
Verkehrsunfall verursacht haben. Sie haften nur, wenn sie zu diesem
Zeitpunkt mindestens zehn Jahre alt waren. Weiterhin gelten auch Bewusstlose als
nicht delikt- bzw. schuldfähig, allerdings nur dann, wenn ihre
Bewusstlosigkeit nicht durch Alkohol oder Drogen ausgelöst wurde.
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Eine Haftpflichtversicherung kann vor hohen Kosten schützen
Ist ein Schaden einmal verursacht, so muss der Urzustand vom
Verursacher wieder hergestellt werden. Leider funktioniert das nicht
in jedem Fall so einfach. Wurde zum Beispiel einer Person
gesundheitlichen oder körperlichen Schaden zugefügt, der nicht
mehr rückgängig zu machen ist, so kann es sein, dass der
Verursacher ein Leben lang dafür haften muss. Die Schadenshöhe
kann dabei in Millionenbeträge gehen. Bei Sachschäden kann sich
die Höhe des Schadens nach dem Zeitwert richten. Aber auch hier kann die
Höhe der Haftungssumme unermesslich sein.
Wird ein Schaden von mehreren Personen verursacht, so sind alle
am Schaden beteiligten Personen gleichermaßen
schadensersatzpflichtig. Dabei ist es egal wer hier der Initiator
oder nur am Schaden Beteiligter bzw. Mittäter ist.
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Achten Sie auf Leistungen und Deckungssumme einer
Haftpflichtversicherung
Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf
achten, welche Art von Schäden versichert werden, welche Personen, Versicherungsschutz in Ihrem Haushalt haben und wie hoch der
Versicherungsschutz (Deckungssumme) ist. Kinder sind in der Regel
mitversichert. Eine private
Haftpflichtversicherung zum Beispiel versichert zum Beispiel
Personenschäden wie z.B. Körperverletzung, Tötung oder
Gesundheitszerstörung, Zerstörung von Sachen und Tieren, Vermögensschaden u.a.
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Eine Haftpflichtversicherung ist für viele Lebensbereiche
wichtig
Ob Sie nun einen bestimmten Beruf ausüben, Single, Student,
Beamter, Rechtsanwalt oder Unternehmer sind, eine
Haftpflichtversicherung kann für mehrere Bereiche abgeschlossen
werden. So ist es z.B. gesetzliche Pflicht, bei Kauf eines
Fahrzeuges (PKW, LKW, Motorrad o. Roller, Moped, Mofa, Boote) eine
Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer eine Firma leitet, für
den ist eine Betriebs- o. Firmenhaftpflicht besonders wichtig und
auch unerlässlich, für den Fall eines Schadens vorgesorgt zu
haben.
Weitere Haftpflichtversicherungen sind zum Beispiel auch: Vermögensschadenhaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht (Hunde o.
Pferde), Haftpflicht für Veranstalter, Güter-
Transportschadenhaftpflicht, Haftpflicht bei Umwelt- und Gewässerschäden,
für Bauherren, Architekten, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
u.a.
Sichern Sie sich ab und informieren Sie sich über die Vertragsbedingungen
(Tarife, Kündigung, Höhe der Schadenssumme usw.) der Versicherungsgesellschaften. Bedenken Sie, eine
kleine Unachtsamkeit, kann Ihnen teuer zu stehen kommen. Direkt über das Internet (Online)
können Sie sich kostenlos über die
Preise und Leistungen von Haftpflichtversicherungen informieren und
sich die günstigsten bzw. billigsten Angebote heraus suchen.
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