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Selbst vor Diebstahl
durch Gäste oder Personal im Hotel sind Sie nicht sicher. Mit einer
Reisegepäckversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen
schützen. Eine Reisegepäckversicherung wird meist für Urlaubsreisen
angeboten und sicherlich gibt es auch Anbieter, die Gepäck auch
bei Dienstreisen absichern.
Wann greift der Versicherungsschutz bei einer Reisegepäckversicherung?
Bei einer Reisegepäckversicherung
kann zum Beispiel Versicherungsschutz bestehen, wenn das Gepäck durch Diebstahl,
Einbruch oder räuberische Erpressung abhanden kommt sowie durch
Sturm, Brand, Blitz oder Explosion beschädigt wird. Von
einem Versicherungsschutz kann wiederum ausgeschlossen werden, wenn das
Gepäck zum Beispiel nicht genügend gesichert war oder bei Abnutzung bzw. wenn
die zu versichernden Sachsen bereits verschlissen waren. Auch
durch das Abhandenkommen bei einer evt. Kriegsgefahr im Ausland,
kann es sein, dass kein Versicherungsschutz für das evt. zerstörte
Reisegepäck besteht.
Tipp zum Thema Reisegepäckversicherung
Vor Abschluss einer Reisegepäckversicherung sollten Sie prüfen, ob bereits in Ihrer
Hausratversicherung ein Versicherungsschutz für Reisegepäck
integriert ist. Auch bei Banken oder Kreditinstituten ist es möglich, dass bei Abschluss eines Kontovertrages eine
Reisegepäckversicherung mit angeboten wird oder bereits in einem
bestehenden Vertrag enthalten ist. So verhindern Sie, dass Sie
unbewusst doppelte Versicherungsbeiträge bezahlen. Wenn Sie
nicht versichert sind, haben Sie über das Internet (Online) die Möglichkeit,
sich schon im Vorfeld über die besten sowie günstigsten Tarife
und Bedingungen einer Reisegepäckversicherung zu informieren.
Vergleichen Sie aber auch die Angebote anderer
Versicherungsgesellschaften, diese können Sie dann als
Verhandlungsbasis bei Ihrem Versicherer verwenden.
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