|
Das heißt: Wenn sich z.B.
Dachziegel u. Gebäudeteile vom Haus lösen, ist die Gefahr abzuwenden.
Bauliche Instandhaltung, Beleuchtung des Treppenhauses, Flur und Grundstück, Reinigung,
Schneeräumung und Bestreuung der Gehwege im
Winter muss gewährleistet sein.
Vernachlässigt ein Haus- und Grundbesitzer seine Verpflichtungen und es
kommt zu Personen- und Sachschäden durch heruntergefallene Teile, kann der Besitzer in die Haftungspflicht genommen
werden und muss den daraus entstandene Schaden ersetzen.
Jetzt
kostenlos Versicherung vergleichen
Tipp zum Thema Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung
Gehört einem nur das Gebäude,
aber nicht Grund und Boden, so besteht ebenfalls Haftung. Wird ein Haus
verwaltet, so besteht nach dem Gesetz die gleiche Verantwortung,
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen dem Gesetz nach das
gemeinschaftliche Eigentum versichern.
Sollten berechtigte Haftungsansprüche entstehen bzw. verursacht
werden, kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung diese
Ansprüche ersetzen und vor hohen Kosten schützen.
Als Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaft sowie als Vermieter
sollten Sie sich vergewissern und prüfen, ob ein ausreichender
Versicherungsschutz vorhanden ist und ob sich das Haus evt. Nebengebäude sowie
Grundstück
in einem sicheren und gefahrlosem Zustand befindet.
Sorgen Sie dafür, dass Dritte nicht zu Schaden kommen bzw. schützen
Sie sich selbst vor finanziellen Verlusten. Information und ein
beratendes Gespräch mit einem Versicherungsexperten ist unerlässlich.
Über das Internet (Online) haben Sie die Möglichkeit, sich schon im
Vorfeld über günstige Tarife zu informieren und die Leistungsdetails
anderer Versicherungsgesellschaften zu vergleichen und diese dann als
Verhandlungsbasis Ihrem Versicherer vorzulegen.
Jetzt
kostenlos Versicherung vergleichen
|