Ohne Versicherungsschutz haftet der Tierhalter bei entstandenen Schäden
Laut Gesetz sind Sie als Tierhalter dazu
verpflichtet, die Kosten für entstandene Sachschäden und evt. medizinischer Versorgung wegen Verletzungen sowie Nachbehandlungen,
einen eventuellen Rechtstreit für Schmerzensgeldansprüche oder
gesundheitliche Spätfolgen zu tragen. Für entstandene Schäden muss der Tierhalter auch dann
aufkommen, wenn kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist.
Gegen Sachschäden, die ein Tier verursachen kann, wie zum Beispiel in
öffentlichen Einrichtungen oder bei Freunden und Bekannten, sowie Verletzungen an
Personen, sollte sich ein jeder Tierbesitzer unbedingt mit einer Haftpflichtversicherung
für Tiere absichern. Denn ohne richtigen Versicherungsschutz, kann es
im Schadensfall sehr kostspielig für Sie werden.
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Tipp zum Thema Hundehaftpflicht -
Tierhaftpflichtversicherung
In der Regel können Haustiere in einer privaten Haftpflichtversicherung
mitversichert werden. Größere Tiere wie z.B. Pferde und Hunde
stellen ein besonderes Risiko dar, diese sind in einer normalen Haftpflichtversicherung
nicht mit eingeschlossen und sollten durch eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden.
Ein Versicherungsfachmann kann Ihnen sicherlich fach- und
sachkundig zu Diensten stehen. Achten Sie bei Vertragsabschluss auf
die Tarife, die Höhe der Versicherungssumme (Deckungssumme bei
Schäden) und die enthaltenen Leistungen sowie
Vertragsbestimmungen in der Police. Über das Internet (Online) haben Sie die
Möglichkeit, sich schon im Vorfeld über günstige Tarife zu informieren und die Leistungsdetails anderer Versicherungsgesellschaften zu vergleichen und diese dann als Verhandlungsbasis Ihrem Versicherer vorzulegen.
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