Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Risiken
Damit Sie den Schaden am Fahrzeug Ihres
Unfallgegners nicht aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen müssen, sind Sie
mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegen entstandene Schäden oder mögliche Unfallopfer abgesichert und
schützt Sie gleichzeitig vor dem
finanziellen Ruin. Auch entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug
müssen nicht selbst finanziert werden. Der Versicherungsschutz kann mit
einer Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitert werden. Ob ein erweiterter
Versicherungsschutz allerdings sinnvoll ist, kann vom Wert,
Zustand und Alter des Fahrzeuges abhängen.
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Vertragsbestandteile bei einer Kfz Haftpflichtversicherung
In der Teil- oder Vollkaskoversicherung
gibt es die sogenannte Selbstbeteiligung, die in einem Vertrag
vereinbart wird. Diese umfasst den Anteil, den Sie im Falle eines
Schadens selbst bezahlen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto
niedriger werden die Versicherungsbeiträge. Unter anderem
wird die Beitragshöhe auch vom Fahrzeugtyp und Regionalklasse
bestimmt bzw. beeinflusst. Fahrzeugtypen sind z.B. PKW, LKW,
Sportwagen,
Zugmaschinen, Kleinbusse, Landwirtschaftfahrzeuge, Motorrad, Moped
u.a. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages ergeben sich
für den Versicherungsnehmer eine
Folge von Pflichten gegenüber dem
Versicherer, die sogenannten Obliegenheitspflichten. Bei
Verletzung der Pflichten kann das erhebliche Folgen mit
finanziellen Verlusten haben. Obliegenheitsvorschriften werden
z.B. verletzt, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einem anderen
Zweck verwendet, als im Vertrag angegeben wurde, das Fahrzeug von
einem unberechtigten Fahrer benutzt wird, bei Unfallflucht, bei
Fahruntüchtigkeit, verursacht durch Alkohol- und Drogenkonsum
u.a. Verletzt ein Versicherer seine Obliegenheitspflicht z.B.
durch einen Unfall mit Fahrerflucht, darf der Versicherer seinen
Kunden bis zu einen Betrag in Höhe in Regress ( kann im Regelfall
bis zu einer Höhe von ca. 2500 Euro betragen) nehmen.
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Tipp zum Thema Autohaftpflichtversicherung
Bei kleineren Schäden, kann es meist sinnvoller sein, diese aus eigener Tasche zu bezahlen, so
können Sie
vermeiden, dass Sie in der Schadensfreiheitsklasse höher
eingestuft werden. Für einen Führerscheinbesitzer, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung
als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn sie auf Fahrten
vom Wohnort bis zur Arbeit entstehen. Die Entfernungs- bzw.
Pendlerpauschale soll ab 2007 30 Cent betragen und erst ab dem 21.
Kilometer gewährt werden. Informieren Sie sich und achten Sie auf die
Kompetenz des Versicherers, denn im Schadensfall sollte die
Erreichbarkeit unbedingt gewährleistet sein. Vergleichen Sie
die Tarife der einzelnen Versicherungsunternehmen, die Höhe der
Versicherungsprämie (Deckungssumme bei Schäden, Personenschäden) sowie die enthaltenen Leistungen und Extras
(z.B. Versicherungsschutz auf Urlaubsreisen) im Vertrag.
Vor Ablauf eines Versicherungsvertrages, sollten Sie sich neue
Angebote einholen. Lassen Sie sich am besten von einem
spezialisierten Versicherungsfachmann über Bedingungen,
Leistungen evt. Versicherungswechsel, Zweitwagenversicherung u.a. beraten. Auch direkt
über
das Internet (Onlinerechner) können Sie sich sofort über die Preise
informieren sowie billige oder günstige Angebote erhalten.
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