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Unrechtmäßig gekündigt wird Arbeitnehmern in einigen Fällen wegen
einer Schwangerschaft, ein Arbeitnehmer ist schwer erkrankt, oder der
Chef präsentiert seinen Arbeitnehmern einfach grundlos die fristlose Kündigung.
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Eine Rechtsschutzversicherung kann vor schuldlosen Kündigungen schützen
Sind Sie schuldlos gekündigt worden, sollten Sie in jedem Fall Ihre
Interessen wahr nehmen und Kündigungsschutzklage erheben. Lassen Sie
sich unbedingt von einem Anwalt beraten, der in Sachen Arbeitsrecht
spezialisiert ist und Ihre Interessen auch vertritt.
Eventuell sollten Sie beachten, dass vermutlich eine Klage vor
Gericht innerhalb von drei Wochen zu erheben ist. Bei Verstreichen der
entsprechenden Frist, ist die Kündigung wirksam, da
sie vermutlich stillschweigend hingenommen wurde.
Ausnahmen sind vermutlich aber, Sie wurden evtl. von einem Anwalt falsch beraten, weil er auf dem
Gebiet Arbeitsrecht nicht spezialisiert war, Sie waren schwer krank
oder zum Zeitpunkt der Kündigung eventuell im Ausland. Solche
Ausnahmegründe werden Sie dann aber entsprechend schriftlich nachweisen und vorlegen
müssen.
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Auch Arbeitgeber möchten zu Ihrem Recht kommen
Nicht nur ungerechtfertigte Kündigungen enden vor einem
Arbeitsgericht, sondern auch Fälle bei denen es sich um
betriebliche Abfindungen handelt, eine Aushilfskraft wegen eines
Fehlers in die Haftung genommen wird, oder Mitarbeiter klagen, weil
ihnen der gesetzlich zustehende Urlaubsanspruch nicht gewährt
worden ist.
Allerdings wollen nicht nur Arbeitnehmer zu Ihrem Recht kommen,
denn das Arbeitsrecht ist auch gleichzeitig Arbeitgeberrecht. Ein Arbeitgeber
muss nicht alles dulden, was in seinem Unternehmen sowie am
Arbeitsplatz geschieht. Unzuverlässige Mitarbeiter, ständiges zu
Spät kommen, grobe Verstöße gegen die Betriebsordnung, Alkohol am
Arbeitsplatz, Mobbing sowie tätliche Angriffe gegen andere
Mitarbeiter schaden nicht nur dem Betriebsklima und dem Image eines
Unternehmens, sondern auch die Qualität und Produktivität leiden
darunter.
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Ist eine Arbeitsrechtschutzversicherung für Arbeitgeber
notwendig?
Leider werden aber auch von Arbeitgebern formelle und grobe
Fehler z.B. bei Kündigungen begangen, die dann vor Gericht enden und
das Urteil nicht zu deren Gunsten ausfällt. Um dem Unternehmen durch solche
arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nicht noch zusätzlichen
finanziellen Schaden zuzufügen, ist es wichtig, evtl. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in Betracht zu ziehen. Denn die
Dienstleistungen eines Anwalts-
und Gerichtskosten können in Sachen Arbeitsrecht sehr hohe Kosten
verursachen. Sicherlich wäre es zu empfehlen, wenn man sich
einen Berater mit genügend Hintergrundwissen zu Rate zieht, sollte aber auch
dann genau prüfen, ob der Berater evtl. nur seinem Finanzgewerbe zum Thema Versicherung und
Arbeitsrechtsschutzversicherung verpflichtet ist oder ob er wirklich eine faire und
seriöse Beratung vornimmt. Es ist auch ratsam, wenn man sich schon im Vorfeld evtl. auch gleich im Internet (Online) einige Angebote
für
Arbeitsrechtschutzversicherungen einholt und diese dann beim
Beratergespräch als Verhandlungsgegenstand vorlegt. öffentliche Institutionen, wie zum Beispiel die IHK,
können zu diesem Thema sicherlich auch ihren Informationsbeitrag leisten, da sie in der Regel
für alle gewerblichen Unternehmen und Betriebe als Ansprech- und Beratungspartner
anbieten.
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