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Direktvertrieb und Network
Direktvertrieb und Network-Marketing
in Österreich
von Prof. Dr. Michael Zacharias
Ein Auszug:
Wer im Direktvertrieb
tätig sein will, hat entweder die Möglichkeit, dies in unselbständiger
Beschäftigung, d.h. als Angestellter eines Direktvertriebsunternehmens,
oder als selbständiger Gewerbetreibender auszuführen. Dies ist
vergleichbar mit der Situation in der Bundesrepublik Deutschland. Während
in Deutschland die Selbständigkeit im Direktvertrieb in der Form des
Handelsvertreters oder des Einzelhändlers ohne Ladenlokal möglich ist,
gibt es in Österreich nur die Möglichkeit des Handelsvertreters.
Der Handelsvertreter, der im
Direktvertrieb tätig ist, benötigt einen Gewerbeschein als „Warenpräsentator".
Mit diesem Gewerbeschein kann er das Gewerbe im Rahmen der Gewerbeordnung
korrekt ausführen, hat einen Schutz vor Wettbewerbsklagen, hat die
Möglichkeiten im Steuerrecht der geschäftlichen Abschreibung und im
Rahmen der Sozialversicherung genießt er den Sozialversicherungsschutz.
den kompletten Report können Sie HIER
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