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| Handy am Steuer grundsätzlich verboten? |
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Handy am Steuer – grundsätzlich verboten?
Allgemein bekannt ist, daß das Telefonieren mit dem Mobilgerät während
der Autofahrt nicht mehr gestattet ist. Viele Autofahrer haben reagiert
und sich entsprechende Freisprecheinrichtungen in ihren PKW installiert.
Doch nicht alle.
Diese lassen sich entweder nicht erwischen oder telefonieren, nachdem
sie das Auto an den Straßenrand gesteuert und dort kurz abgestellt
haben.
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Was ist aber, wenn man während einer Rotphase zum
Apparat greift?
Hier hat das Oberlandesgericht in Bamberg entschieden, daß eine
Ablenkung des Fahrers während des Standes des PKW bei
ausgeschaltetem Motor bei einer Rotphase nicht in Betracht komme und
dieser daher das ihm von der Ordnungsbehörde auferlegte Bußgeld
– das war in der Vorinstanz bestätigt worden – nicht zu zahlen
habe. Vor einer Weiterfahrt müsse nämlich der Motor erst durch
einen erneuten Startvorgang wieder in Gang gesetzt werden. Erst dann
würde die Fahrt wieder aufgenommen, und es könne – so der Fahrer
noch immer telefoniert – die Beeinträchtigung des Fahrverhaltens
durch eine unmittelbare Beeinträchtigung eintreten.
Wir raten dennoch nicht zum Telefonieren im Auto ohne
Freisprecheinrichtung. Nur in diesen Fällen geht man
Rechtsstreitigkeiten wie dem oben genannten aus dem Weg.
Autor:
Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch
Bernburger Straße 7
06108 Halle / Saale
http://www.mlw-law.com |
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