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Handy am Steuer grundsätzlich verboten?

Wissenswertes und Co. Handy am Steuer – grundsätzlich verboten?

Allgemein bekannt ist, daß das Telefonieren mit dem Mobilgerät während der Autofahrt nicht mehr gestattet ist. Viele Autofahrer haben reagiert und sich entsprechende Freisprecheinrichtungen in ihren PKW installiert. Doch nicht alle.

Diese lassen sich entweder nicht erwischen oder telefonieren, nachdem sie das Auto an den Straßenrand gesteuert und dort kurz abgestellt haben.

Handy am Steuer – grundsätzlich verboten?
 
 
Was ist aber, wenn man während einer Rotphase zum Apparat greift?

Hier hat das Oberlandesgericht in Bamberg entschieden, daß eine Ablenkung des Fahrers während des Standes des PKW bei ausgeschaltetem Motor bei einer Rotphase nicht in Betracht komme und dieser daher das ihm von der Ordnungsbehörde auferlegte Bußgeld – das war in der Vorinstanz bestätigt worden – nicht zu zahlen habe. Vor einer Weiterfahrt müsse nämlich der Motor erst durch einen erneuten Startvorgang wieder in Gang gesetzt werden. Erst dann würde die Fahrt wieder aufgenommen, und es könne – so der Fahrer noch immer telefoniert – die Beeinträchtigung des Fahrverhaltens durch eine unmittelbare Beeinträchtigung eintreten.

Wir raten dennoch nicht zum Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung. Nur in diesen Fällen geht man Rechtsstreitigkeiten wie dem oben genannten aus dem Weg.

Autor:

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch
Bernburger Straße 7
06108 Halle / Saale
http://www.mlw-law.com

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