Die Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Der weg zu einem Gericht bzw. zu einem Anwalt fällt vermutlich
keinem leicht und wenn dann noch ein flaues Gefühl aufkommt, dass
man evtl. die Prozesskosten nicht bezahlen kann bzw. schon bei der
Gerichtkostenvorauslage oder bei der ersten Anwaltsrechnung in
finanzielle Bedrängnis kommt, wird es noch einmal schwerer.
Ein Gefühl von Ohnmacht wird so manch einen ereilt haben, wenn
man im Grunde sehr genau weiß, dass man einfach Recht hat aber
gegen finanzstarke "Rechtsstreitgegner" einfach aus
finanziellen Gründen nicht bestehen kann.
Die Prozessfinanzierung bzw. die Prozesskostenfinanzierung.
Das man nicht immer ganz und gar auf sein Recht verzichten muss,
nur weil man die Kosten nicht decken kann, zeigen uns die
verschieden Firmen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Prozesskostenfinanzierung
bzw. die Prozessfinanzierung für fremde Parteien zu übernehmen.
Diese Firmen nutzen im Grunde leider die "Schwäche"
des deutschen Rechtssystems für ihre eigenen Interessen aus, aber
in diesem Falle gilt wohl der Slogan " ... der Böse, der
hier gutes tut ..." und jeder, der sich nicht in der Lage
fühlt seine Prozesskosten selbst bezahlen zu können, bekommt hier
die Möglichkeit seinen Fall einem solchen Anbieter für Prozessfinanzierung
vorzulegen.
Das eine Prozesskostenfinanzierung durch eine Firma nicht ganz
umsonst ist, wird vermutlich jedem klar sein und aus diesem Grunde
sollte man sich auch schon im Vorfeld auf dem Markt umschauen und
einen intensiven Vergleich der Anbieter für eine starten.
Wie hoch die jeweilige Beteiligung an der "Gewinnsumme"
durch den Prozessfinanzierer liegt, ist unterschiedlich und
vermutlich auch von dem Streitwert abhängig. Wichtig ist es auch
schon im Vorfeld abzuklären, wer im Falle einer Niederlage die
Gerichtskosten zurückzahlt bzw. wer bezahlt die Prozesskosten im
Falle einer nächsten bzw. weiteren Instanz Verhandlung.
Prozessfinanzierung im Ausland bzw. Vermittlung einer Prozessfinanzierung.
Es sollte jedem schon im Vorfeld sehr klar sein, dass es sich bei
der Prozessfinanzierung um eine Art von einem Finanzgewerbe handelt
und die Prozessfinanzierung nur genehmigt wird, wenn ein eindeutiger
Erfolg in Aussicht steht. Da sich die Prozessfinanzierungsfirmen
nach einer Zusage auch an mehreren Instanzen und an den
Gerichtskosten bei einer Niederlage beteiligen oder diese sogar
komplett tragen, kann man davon ausgehen, dass die Firmen jeden
Rechtsstreit im Vorfeld sehr sorgfältig durch ihre eigenen
Rechtsanwälte überprüfen werden. Wenn also eine Prozessfinanzierungsfirma
einem die Zusage für die Prozesskostenfinanzierung erteilt, stehen
die Chancen vermutlich sehr gut, sein Recht zu bekommen.
Von der Suche nach einer Prozessfinanzierung im Ausland
sollte man sehr lange Abstand nehmen und evtl. die Gründe der
bisherigen Ablehnungen bzw. Abweisung noch einmal sorgfältig
überdenken, denn auch ein Vertrag für eine Prozessfinanzierung
kann etwas "Kleingedrucktes" beinhalten und am Ende sehr
teuer werden. Denn die entstandenen Prozesskosten müssen am Ende
immer von irgend jemanden bezahlt werden!
Im Grunde kann aber wohl jeder mit einem bestimmten Streitwert
die Hilfe bzw. die Dienste einer Prozessfinanzierungsfirma in
Anspruch nehmen bzw. dies versuchen, ganz egal ob es sich nur um die
Prozesskosten für eine Scheidung handelt oder ob eine Erbschaft
streitig gemacht wird. Da das Prüfungsverfahren der Prozessfinanzierer
vermutlich kostenfrei ist, opfert man im Vorfeld zunächst etwas
Zeit und nicht sein Geld.
Bedenken Sie auch, dass die Vermittlung einer Prozessfinanzierung
ebenso eine Dienstleistung wie jede andere ist und am Ende auch
bezahlt werden muss. Man sollte sich evtl. also die nötige zeit
nehmen und selbst nach Firmen suchen, die eine Prozesskostenfinanzierung
nicht vermitteln sondern selbst genehmigen und der direkte
Vertragspartner sind. |