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| Erbschaftssteuer und Erbschaft |
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Änderungen bei Erbschaftssteuer drohen ...
Den Pflichtteil zügig einfordern!
Durch die Presse ging die Mitteilung, dass im nächsten Jahr Änderungen bei der Erbschaftssteuer drohen; wie so oft natürlich zu Lasten derjenigen, die etwas erben.
Insoweit kann sich für Betroffene ein zügiges Handeln empfehlen, denn im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen entsteht die Erbschaftssteuer in dem Jahr, in dem Betroffene ihre Ansprüche geltend machen.
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Dieser Grundsatz gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (II R 1/05) auch dann, wenn Erben wegen Streitigkeiten in der Familie erst nach Jahren in der Lage sind, den Wert des Nachlasses zu beziffern. Das Finanzamt fordert die Steuer zu dem Zeitpunkt nach, in dem der Abfindungsbetrag feststeht.
Grundsätzlich haben Pflichtteilsberechtigte - dies sind nahe Verwandte, die per letztwilliger Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurden - drei Jahre lang Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen und den Pflichtteil einzufordern. Wer sich aktuell aber diese Zeit nimmt, riskiert wegen der drohenden Verschärfung des Erbschaftssteuerrechts finanzielle Nachteile.
Es gilt also der Grundsatz: Nur Pflichtteilsberechtigte, die bis zum 31. Dezember 2006 ihre Forderung anmelden, werden nach heutigem Recht besteuert. Wer erst im kommenden Jahr handelt, muss unter Umständen höhere Abgaben zahlen.
Autor:
Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch
Bernburger Straße 7
06108 Halle / Saale
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