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CD brennen und CD kopieren für Privat

Wissenswertes und Co. CDs brennen und kopieren für privat legal?

Immer wieder tauchen neue Bestimmungen und Regelungen zum Thema CD Musik Kopierschutz und Urheberecht auf.

Man könnte fast schon glauben, dass mit dem Prinzip der allgemeinen Verunsicherung eine ganz besondere Art von Kopieschutz entwickelt bzw. erreicht wurde.

»»» Wissenswertes und Co.

Wann man nun eigentlich was brennen oder kopieren darf, wurde nun teilweise auf der Homepage von der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) veröffentlicht.

Unter dem Motto: Legales Brennen: Party-Musik ohne Staatsanwalt, gibt die BITKOM rechtliche Tipps zu digitalen Medien.

Eine geringe Anzahl an kopierten Musik-CDs kein Problem aber Vorsicht bei Kopierschutz und kostenlosen Downloads!

Berlin, 27. Juli 2006 - Auch künftig muss niemand auf die beliebten Mix-CDs für seine engsten Freunde oder eine Sommer-Party-Mischung für zu Hause verzichten - für den privaten Gebrauch dürfen die Lieder weiterhin gebrannt und benutzt werden. Allerdings sollten Musik-Fans einige Regeln beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Mit diesem Tipp zum privaten Kopieren sorgt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) für Klarheit - und zeigt, in welchem Rahmen die Vervielfältigung problemlos möglich ist. 

Grundsätzlich gilt: Das aktuelle Urheberrecht unterscheidet sich kaum von früheren Gesetzen. Alle Rechte liegen weiter beim Urheber eines Werkes, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. In der Praxis ist das private Kopieren dennoch beliebt. Das soll nicht zum Nachteil der Künstler sein - und durchschnittliche Nutzer sollen nicht kriminalisiert werden. Deswegen hat der Gesetzgeber für potenzielle Kopiergeräte und -medien, etwa DVD-Brenner und Rohlinge, ein pauschales Vergütungssystem geschaffen. So bezahlt in Deutschland jeder Käufer eines Brenners eine Pauschale in Höhe von 9,21 Euro. Für jede leere CD werden rund zehn Cent fällig. Über Verwertungsgesellschaften - wie die Gema für Musik und die VG Wort für Texte - werden die Beträge dann an die Urheber weitergeleitet.

Wer also zu Hause eine CD kopiert, hat bereits Geld an den Urheber bezahlt. Doch unbegrenztes Kopieren ist nicht erlaubt:

Einige wenige Kopien sind unproblematisch: Wer seinen engsten Freunden einen Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf dies auch künftig tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den persönlichen Bedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es hier nicht. Man muss nur über die Originale verfügen und sich diese legal besorgt haben. Ebenfalls in Ordnung ist es, sich die Original-CD eines guten Freundes selbst zu brennen.

Den vollständigen Beitrag können Sie auf der Homepage vom BITKOM nachlesen.

Weiter Themen des Beitrages:

  • Kopierschutz darf nicht umgangen werden: ...
  • Vorsicht bei kostenlosen Downloads: ...
  • Nutzung kostenpflichtiger Online-Portale: ...
  • Illegale Vorlagen dürfen nicht weiter kopiert werden: ...
  • Eigene Internet-Seiten: ...
  • Software darf nicht kopiert werden: ...
  • Mitbringen von CDs und DVDs aus dem Urlaub: ...

Quelle:

BITKOM http://www.bitkom.org
Beitrag: http://www.bitkom.org/40648_40640.aspx 
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

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