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In der Regel gerät wohl kein Mensch freiwillig in ein
solches oben genanntes Verfahren, sondern wird vermutlich durch viele
unglückliche Lebens- oder Geschäftsumstände dazu gezwungen. Aber auch
während solch einer Phase, benötigt man für den allgemeinen
Zahlungsverkehr hin und wieder ein Girokonto.
Doch leider kann es passieren, dass man bei einigen Banken eben kein
Girokonto erhält. Obwohl es in der Vergangenheit zu diesem Thema einige
Rechtsstreitigkeiten gegeben hat und die Banken sich schließlich zu einer
Art Selbstverpflichtung bzw. einer Empfehlung durchgerungen haben, in der
man sich dazu verpflichtet hat jedem Menschen ein Girokonto auf
Guthabensbasis zur Verfügung zu stellen, sieht die angewande Realität
wohl etwas anders aus.
Das Guthabenkonto bzw. das Konto ohne Schufa als Alternative zum Girokonto
Das man durch einen negativen Schufaeintrag oder durch ein
Insolvenzverfahren ins soziale Abseits verbannt wird, kann sich ein in
dieser Hinsicht unbescholtener Bürger kaum vorstellen. Allein der
Verzicht auf das allgemeine Girokonto kann einem verdeutlichen, welche
weitgreifenden Nachteile oder Mehrbelastungen einem daraus entstehen
können, wenn man an dem ganz normalen Geld- bzw. Überweisungsverkehr
nicht mehr teilnehmen kann.
Obwohl eben der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), in dem einige
Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft verbunden sind, eine für
die Mitglieder verbindliche Empfehlung schon im Jahre 1995 zum Thema
"Girokonto für jedermann“ erarbeitet und verabschiedet hat,
müssen einige Kunden etwas anderes erleben, denn nicht jedem wird
scheinbar wirklich ein Konto zur Verfügung gestellt. Die Alternative ist
dazu das Konto ohne
Schufa.
Das Girokonto ist scheinbar nicht für jeden.
Man kann in einigen Internetforen sehr traurige Geschichten lesen, in
denen über sehr schlechte Erfahrung mit Banken berichtet wird. In diesem
Zusammenhang ist es wohl dann auch verständlich, wenn sich enttäuschte
Kunden eine andere Alternative zum Girokonto suchen (müssen). Die
diversen Angebote für ein Girokonto ohne Schufa, die vermutlich auch
einige Kosten oder Gebühren fordern werden, hätten wohl viel weniger
Interessenten, wenn sich jeder einzelne Interessent für ein Girokonto
seinen Rechten bewusst wäre.
Denn im Grunde wird es jede Bank relativ schwer haben einem ein
Girokonto auf einer Guthabensbasis zu verwehren! Da das Guthabenkonto nur
zur Verwaltung von einem Geldguthaben dient und zumindest die
Entgegennahme von Gutschriften, Barein- und Auszahlungen sowie die
Teilnahme am allgemeinen Überweisungsverkehr ermöglicht, ist eine
Überziehung bzw. das "Schuldenmachen" nicht möglich.
Sollte es dennoch passieren, dass ein Kunde von einer Bank kein
Girokonto auf einer Guthabensbasis erhält, so besteht trotzdem durchaus
die Möglichkeit sich sein Recht und damit ein Girokonto über einen
anderen Weg zu erkämpfen. Für solche Fälle gibt es einen sogenannten Ombudsmann.
Der "Kampf" ums Guthabenkonto.
Um die verschiedenen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Banken und
ihren Kunden einfacher zu klären, wurde von den privaten Banken ein außergerichtliches
Schlichtungsverfahren eingesetzt, welchem unabhängige Ombudsmänner
angehören. Diese Ombudsmänner helfen dabei, die unterschiedlichsten
Differenzen schnell und unbürokratisch zu beseitigen und haben dabei bis
zu einem Streitwert von 5000 Euro eine Art Weisungsrecht gegenüber den
Banken. Sollten Sie also Hilfe suchen oder sich nicht sicher sein, ob Ihr
Fall über einen Ombudsmann zu klären ist, so können Sie » hier
« einen entsprechende Homepage aufsuchen. (www.bankenombudsmann.de)
Bis zum Datum des Redaktionsschlusses waren bisher ca. 15000 Beschwerden
bei den Ombudsmann eingegangen. Erwähnenswert ist noch, dass die
Verfahren der Ombudsmänner für die Hilfesuchenden zum Zeitpunkt des
Redaktionsschlusses, kostenlos waren.
Das es auch positive Nachrichten zum Thema Girokonto oder einem
Girokonto bei einem schlechten bzw. negativen Schufaauskunft gibt, zeigen
auch hier wieder einige Internetforen auf. Unter anderem war zu lesen,
dass die Postbank durchaus bereit war, Kunden mit wirtschaftlichen
Schwierigkeiten, ein Guthabenskonto zu gewähren. Da aber im gleichen
Forum, von anderen Menschen ein genau gegenteiliger Erfahrungsbericht zu
lesen war, wird sich wohl jeder einzelne auf das Wagnis einlassen müssen
und gegebenen Falles einen Ombudsmann um Hilfe bitten.
Bevor man also ein vermutlich kostenintensiveres Girokonto in der
Schweiz, Österreich bzw. im Ausland in Anspruch nimmt, sollte man sich
lieber seiner Rechte im klaren werden und dann auch dieses Anrecht für
ein Girokonto in Deutschland in Anspruch nehmen.
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